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Hinweise zum Datenschutz

Gesundheitsausweise / Belehrung nach §43 Infektionsschtzgesetz

Jugendzahnärztlicher Dienst

Trinkwasserverordnung überarbeitet

Die Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) wurde durch die Bekanntmachung vom 23. Juni 2023 (BGBl. Teil I Nr. 159) geändert.

Gemäß § 12 hat der Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage in Bezug auf eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage nach § 2 Nummer 10 Buchstabe a dem Gesundheitsamt Folgendes anzuzeigen:

  1. die Errichtung der Nichttrinkwasseranlage spätestens vier Wochen vor Beginn der Errichtung und
  2. die Stilllegung der Nichttrinkwasseranlage innerhalb von drei Tagen nach der Stilllegung.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für Löschwasseranlagen und Tränkwasseranlagen, wenn in diese Nichttrinkwasseranlagen ausschließlich Trinkwasser eingespeist wird.


Psychiatriekoodination


Aktuelle Informationen zum Melde-Formular Anzeige selbständiger medizinischer Berufe / Praxisumzüge / Änderung der Niederlassung

Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 8. August 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 haben Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Des Weiteren sind Informationen zu Praxisumzügen oder andere Änderungen der Niederlassung zu melden.

Um Ihnen diese Meldung zu erleichtern, stellen wir den betreffenden Berufsgruppen ab sofort ein entsprechendes Formular auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung. Zum Formular

Neben der Erfassung Ihrer Daten können Sie hier auch die weiteren notwendigen Unterlagen (z.B. Approbationsurkunde) hochladen sowie eine kostenpflichtige amtsärztliche Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung beauftragen.

Auf der Formularseite finden Sie auch eine Auflistung dazu, welche Berufsgruppen zur entsprechenden Meldung verpflichtet sind.


V. i. S. d. P. Gunter Harsch, Büro Landrätin

17.08.2022