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Zahlungsverkehr / Buchführung

Im Sachgebiet Zahlungsverkehr/Buchführung erfolgt die Abwicklung aller Ein- und Auszahlungen die das Landratsamt Ilm-Kreis betreffen (Barzahlungen und unbarer Zahlungsverkehr). Im Ergebnis der Durchführung des Zahlungsverkehrs werden alle Geldbewegungen im Haushalt des Landratsamtes verbucht.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an dieses Sachgebiet.

Außerdem beinhaltet dieses Sachgebiet noch den Aufgabenbereich des Mahnwesens.

Eine Mahnung (immer schriftlich) erfolgt, wenn geforderte Zahlungen nicht bis zum vom jeweiligen Fachamt festgelegten Fälligkeitstermin auf den im Bescheid angegebenen Bankkonten des Landratsamtes Ilm-Kreis eingegangen sind. Eine Mahnung zieht immer eine Mahngebühr nach sich. Diese ergibt sich aus der Höhe der Forderung gemäß den Festlegungen der Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Verwaltungszustellungs- und
Vollstreckungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

Auch Fragen zum Mahnwesen werden unter der genannten Telefonnummer beantwortet oder unter der auf der Mahnung angegebenen Telefonnummer.