Erteilung der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
Genehmigungsbedürfnis:
Für nachfolgende Rechtsgeschäfte
- Auflassung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GVO)
- Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts und der schuldrechtliche Vertrag hierüber (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GVO)
Wir weisen darauf hin, dass für die Erteilung der Genehmigung gemäß § 2 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) bzw. des Negativattestes nach § 1 der Thüringer Grundstücksverkehrs-Zuständigkeitsverordnung das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR), Zweigstelle Sömmerda, Uhlandstraße 3, 99610 Sömmerda, zuständig ist.
Antragsteller:
Antragsberechtigt ist jede der an dem genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäft beteiligten Personen (Verkäufer, Käufer / Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter – in aller Regel der von den Antragsberechtigten beauftragte Notar) § 1 Abs. 2 GVO.
Antrag ist zu richten an:
Telefon: 03628 738-291
Fax: 03628 738-128
E-Mail: rechtsamt@ilm-kreis.de
De-Mail: rechtsamt@ilm-kreis.de-mail.de
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(Zuständigkeit nach § 8 GVO)
Formloser Antrag mit Vorlage des notariellen Vertrages
Rückfragen möglich bei
Gebühr: 0,1 % des Grundstückswertes, mindestens 15,00 Euro, höchstens 250,00 Euro
§ 9 GVO in Verbindung mit Thüringer Verwaltungskostenordnung im Geschäftsbereich des Innenministeriums (ThürVwKostOIM) Anlage, Nr. 11