Fahrerlaubnisbehörde
Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde. Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Ilm-Kreises ist örtlich für all jene zuständig, die Ihren Hauptwohnsitz im Ilm-Kreis haben.
Im Ilm-Kreis befindet sich die zuständige Behörde (die Fahrerlaubnisbehörde) im Landratsamt, Außenstelle Verkehrsamt in der Ichtershäuser Straße 31 in Arnstadt.
Seit Februar 2020 ist im Bereich des Bürgerservices in Ilmenau, Krankenhausstraße 12a, eine Außenstelle der Fahrerlaubnisbehörde eingerichtet. Es werden hier nur
- Ersterteilungen einer Fahrerlaubnis,
- Umtausch eines Führerscheines nach altem Recht (Pflichtumtausch),
- Ersatzausstellungen von Führerscheinen,
- Internationale Führerscheine,
- Bekanntgabe von Änderungen von laufenden Anträgen bearbeitet.
Die Antragstellung ist in diesem Bereich nur mit Terminvereinbarung möglich.
In einigen Fällen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich sein. Die nötigen Formulare werden dann für die betroffenen Personen im Rahmen des Antragsverfahrens ausgestellt.
Die Fahrerlaubnis ist - je nach Fahrzeug - in Klassen unterteilt. Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen und weitere Informationen rund um die Fahrerlaubnis finden Sie hier.