FAQ
Ist meine Adresse vom gefördertem Glasfaserausbau betroffen?
Wenn Sie ein Anschreiben zur Information zum Breibandausbau im Ilm-Kreis von der Landrätin erhalten haben, ist Ihre Adresse im Förderprogramm zur Erschließung der „Weißen Flecke“ berücksichtigt.
Was muss ich als Eigentümer tun, wenn ich ein Informationsschreiben erhalten habe?
Nichts weiter! Der Außendienstmitarbeiter der Thüringer Netkom wird vor Ort auf Sie zu kommen und alles Notwendige mit Ihnen abstimmen sowie die Grundstückseigentümererklärung (GEE) mit Ihnen abschließen, damit die Thüringer Netkom GmbH mit Ihrem Einverständnis den Ausbau und die Anbindung Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz ausführen darf.
Ist die Strecke des Hausanschlusses von der Straße bis ins Haus längenmäßig begrenzt?
Nein. Der Hausanschluss ist kostenlos, auch wenn Ihr Haus weit von der Straße entfernt steht. Es sollte jedoch ein möglichst kurzer / direkter Weg zum Haus gewählt werden.
Kann ich mich nachträglich für die Erschließung meiner geförderten Adresse entscheiden?
Das ist selbstverständlich jederzeit möglich, aber nach der Planungsphase ist der Hausanschluss nicht mehr kostenfrei.
Wenn ein Auftrag vom Grundstückseigentümer und die damit verbundene unterschriebene Grundstückseigentümererklärung (GEE) erst nach dem Ende der Planungsphase an das TKU erteilt wird, entstehen Ihnen ca. 950€ (Stand 06/2021) zusätzliche Kosten.
Warum ist meine Adresse nicht vom gefördertem Ausbau betroffen?
Der Landkreis hat 2016 ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt, welches Voraussetzung für den Antrag auf Bundesfördergelder zur Erschließung der sogenannten „Weißen Flecke“ war. Alle Telekommunikationsunternehmen (TKU) haben zu diesem Zeitpunkt die aktuelle Ist-Versorgung aller Adressen angeben müssen bzw. die geplanten Ausbauvorhaben für die nächsten drei Jahre. Die Adressen, welche mit weniger als 30 Mbit/s versorgt waren und auch nicht ausgebaut werden sollten, durften in das Förderprogramm aufgenommen werden (Aufgreifschwelle)!
Kann meine Adresse jetzt noch im Förderprogramm mit aufgenommen werden, da ich die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s nicht erreiche?
Der geförderte Breitbandausbau lässt den Anschluss von Adressen nur in sehr kleinem Rahmen zu. Grund hierfür ist, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen stets Vorrang genießt. Dies ist eine Festlegung des Bundes und gilt in ganz Deutschland. In diesem Zusammenhang bestand im Vorfeld des geförderten Ausbaus für Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, Ausbaugebiete anzuzeigen. Diese durften dann durch uns nicht in den geförderten Ausbau aufgenommen werden. Selbst wenn die Telekommunikationsunternehmen, nachdem sie den Ausbau anzeigten und sich sozusagen die Flächen reservierten, dann doch nicht ausbauten, durften wir diese Flächen nicht ins Programm aufnehmen.
Wieweit geht der geförderte Ausbau und welche Leistungen sind darin eingeschlossen?
Für den Fall, dass vom Eigentümer keine GEE an das TKU erteilt worden ist, endet der geförderte Glasfaserausbau an der Grundstücksgrenze des betroffenen Flurstückes mit einer Muffe zur späteren Erschließung, falls gewünscht, dann mit zusätzlichen Kosten.
Für den Fall, dass vom Eigentümer eine GEE an das TKU erteilt worden ist, wird in Abstimmung mit dem Eigentümer das Leerrohr / Glasfaser auf dessen Grundstück bis zum Hausübergabepunkt (HÜP bzw. APL, i.d.R. im Keller, straßenseitig) inkl. Mauerdurchbruch verlegt.
Die weiterführende interne Hausverkabelung liegt in der Verantwortung des Eigentümers.
Warum soll ich meine Adresse mit Glasfaser erschließen lassen?
Glasfaser ist die digitale Zukunft und löst nach und nach die ausgediente Kupfertechnik ab. Ihre Vorteile, wenn Sie Ihre Immobilie mit Glasfaser anschließen lassen:
- Anschluss an das moderne Glasfasernetz für Sie oder Ihre Mieter bis ins Gebäude
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie durch den Anschluss ans Glasfasernetz
- Zukunftssicherheit durch neueste Kommunikationstechnologie verbunden mit Highspeed-Internet bis zu 1 GBit/s an Ihrer Adresse
- Nutzung von beliebig vielen Endgeräten sowie hohen Datenmengen zur gleichen Zeit
Muss ich mir einen neuen Hausanschluss legen lassen?
Nein. Es ist Ihre freie Entscheidung, sich an das neue Glasfasernetz anschließen zu lassen. Wenn Sie nicht an das neue Netz angeschlossen werden wollen, nutzen Sie einfach das bestehende Telefonnetz.
Der Landkreis empfiehlt jedoch jeden Eigentümer, jetzt die Chance zu nutzen, sich kostenlos an das neue Glasfasernetz anschließen zu lassen, unabhängig davon, inwieweit Sie das neue Netz verwenden / nutzen wollen.
Was heißt FTTB-Ausbau?
Fibre-to-the-Building (FTTB) bedeutet "Glasfaser bis zum Gebäude". Die FTTB-Architektur sieht vor, dass das Glasfaserkabel innerhalb des Gebäudes endet, in dem der Kunde seinen Anschluss hat. Genauer gesagt endet das Glasfaserkabel am APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bzw. HÜP (Hausübergabepunkt) oder in der Nähe davon. Der APL befindet sich meistens im Keller des Gebäudes. Innerhalb des Gebäudes wird die vorhandene Kupferverkabelung verwendet, um bis in die Wohnungen zum Teilnehmeranschluss (TA) zu kommen. Dort wird ein IAD (Integrated Access Device) angebracht, an dem die Endgeräte angeschlossen werden.
Die FTTB-Architektur kommt vorwiegend im städtischen Bereich zum Einsatz. Denkbar ist die Anbindung von Hochhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen, die aus vielen einzelnen Wohneinheiten bestehen. Meist steht der Kabelverzweiger (KvZ) oder die Vermittlungsstelle direkt vor dem Haus. Da bietet es sich an, von dort aus, ein Glasfaserkabel bis ins Gebäude zu verlegen.
Innerhalb des Gebäudes werden die einzelnen Wohneinheiten über die bestehende hausinterne Kupferverkabelung mit Internet versorgt.
Quelle: https://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/1403191.htm
Muss ich meinen bestehenden Anschluss kündigen?
Es steht Ihnen frei, Ihren vorhandenen Anschluss zu kündigen. Dieser ist auch nach der Erschließung noch vollumfänglich in Funktion (i.d.R. aber auf Kupferbasis). Sie haben danach aber die freie Anbieterwahl, sich ein Produkt Ihrer Wahl über den neuen Glasfaseranschluss schalten zu lassen.
Das neu geschaffene Glasfasernetz ist auf Grund des geförderten Ausbaus ein offenes Netz und für jeden Anbieter gegen Entgelt frei zugänglich.
Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?
Nein. Die „alte“ Telefonleitung bleibt auch weiterhin in Betrieb und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, welche Leitung Sie nutzen.
Wann soll der Glasfaserausbau an meiner Adresse starten?
Der Spatenstich für den Ausbau im gesamten Ilm-Kreis ist für das 3. Quartal 2021 geplant. Die Fertigstellung und der Anschluss aller auszubauenden Adressen soll bis Ende 2023 realisiert werden.
Alle betroffenen Eigentümer werden zu Baubeginn zeitnah durch das auszuführende Tiefbauunternehmen über den Baustart informiert.
Stand Oktober 2021
Ansprechpartner:
Breitbandkoordinator
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
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